Weideschlachtung in der Schweiz gesetzlich erlaubt

Nils Müller bei seinen Tieren auf der Weide.

Nils Müller bei seinen Tieren auf der Weide (Foto: Gabriela Müller)

Die schweizweit erste definitive Bewilligung für die Weideschlachtung ist nun rechtskräftig. Damit gibt es ab jetzt eine Schlachtmethode für Rinder, die ohne langen Transport und Stress im Schlachthaus auskommt. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase mit zehn Weideschlachtungen wurde am 4. Mai 2016 das Rind Nr. 11 auf der Weide geschlachtet – erstmals mit gesetzlich verankerter Erlaubnis.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte FIBL Medienmitteilung vom 03.06.2016 an ….