"Wie kommt das Tierschutzrecht in den Stall?“

„Wie kommt das Tierschutzrecht in den Stall?“

Uria e.V. war bei der Tagung „Wie kommt das Tierschutzrecht in den Stall?“ mit Infostand und reger Teilnahme vertreten.

Am 1. bis 3. März 2019 Evangelische Akademie Bad Boll

Vielfach wurde in Bad Boller Tierschutztagungen diskutiert, ob das deutsche Tierschutzrecht dem im Grundgesetz in Artikel 20a verankerten Staatsziel Tierschutz gerecht wird. Unabhängig davon ist danach zu fragen, inwieweit der Vollzug des geltenden Tierschutzrechts in der Praxis gewährleistet wird. Denn Tierschützer_innen und Medien decken immer wieder gravierende Missstände in deutschen Ställen auf, die Zweifel am Funktionieren des amtlichen Kontrollsystems aufkommen lassen. Laut Bundesregierung muss ein landwirtschaftlicher Tierhaltungsbetrieb je nach Bundesland im Schnitt alle 17 Jahre mit einer Kontrolle rechnen. Dabei ergaben die Kontrollen im letzten Jahr bei jedem fünften Betrieb Beanstandungen.

Die Tagung zeigte Art und Umfang von festgestellten Missständen auf, stellte die derzeitige Praxis staatlicher Kontrolle und Sanktionierung von Tierschutzverstößen dar und benannte Ursachen für Schwächen im Kontrollsystem. Mit den Akteuren wurden Lösungsansätze für einen besseren Vollzug des Tierschutzrechts in deutschen landwirtschaftlichen Tierhaltungen und bei Tiertransporten diskutiert.

 

Wir bedanken uns herzlich bei allen engagierten Mitwirkenden am Uria e.V. Infostand!